Obligation Erste Bank 1.93% ( AT000B119912 ) en EUR

Société émettrice Erste Bank
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B119912 ( en EUR )
Coupon 1.93% par an ( paiement annuel )
Echéance 02/10/2018 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Erste Group AT000B119912 en EUR 1.93%, échue


Montant Minimal 100 000 EUR
Montant de l'émission 50 000 000 EUR
Description détaillée Erste Group est une société financière autrichienne offrant des services bancaires de détail, de gros et d'investissement dans plusieurs pays d'Europe centrale et orientale.

L'obligation Erste Group (ISIN : AT000B119912), émise en Autriche en EUR pour un montant total de 50 000 000 EUR avec un prix actuel au marché de 100%, un taux d'intérêt de 1,93%, une taille minimale d'achat de 100 000 EUR, une maturité au 02/10/2018 et une fréquence de paiement annuel, est arrivée à échéance et a été remboursée.









30.09.2013
Endgültige Bedingungen1


Erste Group 1,93 % Fixed Rate Bond 2013-2018 (die Schuldverschreibungen)

begeben aufgrund des
30,000,000,000 Debt Issuance Programme
der

Erste Group Bank AG
Erstausgabekurs: 100 %

Begebungstag: 02.10.20132


Serien-Nr.: 1206

Tranchen-Nr.: 1
1 Schuldverschreibungen mit einer festgelegten Stückelung von mindestens Euro 100.000
(bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) werden im Folgenden
als "Wholesale-Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit einer
festgelegten Stückelung von weniger als Euro 100.000 (bzw. dem entsprechenden
Gegenwert in einer anderen Währung) werden im Folgenden als "Retail-
Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz,
Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz und Schuldverschreibungen, die
zunächst einen festen Zinssatz haben, der von einem variablen Zinssatz oder einen
anderen festen Zinssatz abgelöst wird, werden in Folgenden zusammen als
"Schuldverschreibungen mit periodischen Zinszahlungen" bezeichnet.

2 Der Tag der Begebung ist der Tag, an dem die Schuldverschreibungen begeben und
bezahlt werden. Bei freier Lieferung ist der Tag der Begebung der Tag der Lieferung.


1



WICHTIGER HINWEIS

Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Richtlinie
2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003, in der
durch die Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
November 2010 geänderten Fassung, abgefasst und müssen in Verbindung mit dem Debt
Issuance Programme Prospekt (der "Prospekt") über das 30.000.000.000 Debt Issuance
Programme (das "Programm") der Erste Group Bank AG (die "Emittentin") vom 08.07.2013
(einschließlich des Nachtrags zum Prospekt vom 12.08.2013) gelesen werden. Der Prospekt
sowie etwaige Nachträge zum Prospekt können in elektronischer Form auf der Internetseite
der Emittentin (www.erstegroup.com) eingesehen werden, und Kopien des Prospekts sowie
etwaiger Nachträge zum Prospekt sind kostenlos während der üblichen Geschäftszeiten am
Sitz der Emittentin (Erste Group Bank AG, Graben 21, A 1010, Wien, Österreich) erhältlich.
Vollständige Informationen über die Emittentin und die Schuldverschreibungen sind nur in der
Zusammenschau des Prospekts, etwaiger Nachträge zum Prospekt sowie dieser Endgültigen
Bedingungen erhältlich.

2




TEIL A. ­ EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil A. der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit dem Satz an
Emissionsbedingungen zu lesen, der auf Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz
Anwendung findet (die "Emissionsbedingungen") und der als Option I im Prospekt enthalten
ist. Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls diese Endgültigen
Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen
Endgültigen Bedingungen verwendet werden.
Bezugnahmen in diesem Teil A. der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze
beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, auf die sich Angaben in diesen
Endgültigen Bedingungen beziehen, die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden oder die
gestrichen werden, gelten in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren
Emissionsbedingungen (die "Bedingungen") als gestrichen.


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WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN (§ 1)



Schuldverschreibungen / Hypothekenpfandbriefe / Öffentliche Pfandbriefe /
Fundierte Bankschuldverschreibungen


Schuldverschreibungen



Hypothekenpfandbriefe



Öffentliche Pfandbriefe



Fundierte Bankschuldverschreibungen


Währung und Stückelung



Festgelegte Währung
EUR


Gesamtnennbetrag
bis zu EUR 50.000.000


Schuldverschreibungen, die dauernd angeboten

und begeben werden

Gesamtnennbetrag in Worten
Fünfzig Mil ionen


Festgelegte Stückelung
EUR 100.000


Globalurkunde



Dauerglobalurkunde


Vorläufige Globalurkunde austauschbar gegen

Dauerglobalurkunde

Format der Globalurkunde


Domestic Note in classical global note-Format (CGN)





Clearingsystem



Oesterreichische Kontrol bank Aktiengesellschaft

Clearstream Banking, société anonyme, Luxembourg and

Euroclear Bank SA/NV
Sonstige




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Geschäftstag



TARGET


Relevantes Finanzzentrum


STATUS (§ 2)



Nicht nachrangig


Nachrangig


ZINSEN (§ 3)




Festverzinsliche Schuldverschreibungen (Option I)

Schuldverschreibungen ohne Zinswechsel


Verzinsungsbeginn
02.10.2013


Zinssatz
1,93 % per annum


Stufenzinsschuldverschreibungen


Verzinsungsbeginn



Zinsperioden und Zinssätze



Kurze oder lange erste oder letzte Zinsperide
Nicht anwendbar


Reguläre Zinszahlungen
Jährlich


Zinszahlungstage
am 02.10. eines jeden
Jahres

Erster Zinszahlungstag
02.10.2014


Letzter Zinszahlungstag
02.10.2018




5







Zinstagequotient



Actual/Actual (ICMA)

Actual/Actual (ISDA) or (Actual/365)

Actual/365 (Fixed)

Actual/360

30/360 or 360/360 or Bond Basis

30E/360 or Eurobond Basis


ZAHLUNGEN (§ 4)



Zahlungsweise



Zahltag



Modified Fol owing Business Day Convention


Following Business Day Convention


Preceding Business Day Convention


Relevante Finanzzentren
TARGET


Anpassung des Zinsbetrags



Angepasst


Nicht angepasst






RÜCKZAHLUNG (§ 5)



Rückzahlung bei Endfälligkeit



Fälligkeitstag
02.10.2018

Rückzahlungskurs
100,00%


Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen
Ja

6





Mindestkündigungsfrist
30 Geschäftstage


Höchstkündigungsfrist
90 Geschäftstage


Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen Gründen
Nein


Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin
Nein


Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag



Schuldverschreibungen mit periodischer Verzinsung


Rückzahlungsbetrag


Sonstiger Rückzahlungsbetrag




DIE EMISSIONSSTELLE, DIE ZAHLSTELLE UND DIE BERECHNUNGSSTELLE (§ 6)

Emissionstelle und Hauptzahlstel e


BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch
Erste Group Bank AG

Sonstige




Berechnungsstel e und deren bezeichnete Geschäftsstelle
Erste Group Bank AG

Graben 21
1010 Wien
Österreich
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG, ÄNDERUNG UND VERZICHT (§ 12)

Anwendbar


Nicht anwendbar




ANWENDBARES RECHT, GERICHSTSTAND UND GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG
(§ 13)

Anwendbares Recht



Deutsches Recht



Österreichisches Recht


7





SPRACHE DER BEDINGUNGEN (§ 14)



Deutsch


Englisch


Deutsch und Englisch (deutscher Text maßgeblich)


Deutsch und Englisch (englischer Text maßgeblich)



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TEIL B. ­ ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN



Interessen von Seiten natürlicher oder juristischer Personen, die an der Emission bzw.
dem Angebot beteiligt sind

Mit Ausnahme des wirtschaftlichen Interesses des Managers haben die an der
Emission bzw. dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen ­
soweit die Emittentin hiervon Kenntnis hat ­ kein materielles Interesse an der
Emission bzw. dem Angebot.

Andere Interessen



Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge3
Nicht anwendbar


Geschätzter Nettoerlös4
Nicht anwendbar


Geschätzte Gesamtkosten der Emission
Nicht anwendbar


INFORMATIONEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN BZW. ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN
WERTPAPIERE

Wertpapierkennnummern



ISIN
AT000B119912


Common Code



Wertpapierkennnummer (WKN)
EB0CB8


Sonstige Wertpapierkennnummer



3 Siehe den Abschnitt mit der Überschrift "Use of Proceeds" im Prospekt. Falls der
Nettoerlös nicht für die al gemeinen Finanzierungszwecke der Emittentin, oder im Fall von
nachrangigen Schuldverschreibungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis, verwendet
werden sollen, sind diese Gründe einzufügen. Nicht auszufüllen im Fall von Wholesale
Schuldverschreibungen.

4 Sofern die Erträge für verschiedene Verwendungszwecke vorgesehen sind, sind dieses
aufzuschlüsseln und nach der Priorität der Verwendungsszwecke darzustel en.



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Informationen über die vergangene und künftige
Nicht anwendbar
Wertentwicklung des Basiswerts und dessen Volatilität



Emissionsrendite
1,93 % per annum


Vertretung der Schuldtitelinhaber unter Angabe der die Anleger Nicht anwendbar
vertretenden Organisation und der für diese Vertretung geltenden
Bestimmungen. Angabe des Ortes, an dem die Öffentlichkeit die
Verträge, die diese Repräsentationsformen regeln, einsehen kann


Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, welche die
Gemäß
Grundlage für die Schaffung/Emission der Schuldverschreibungen Rahmenbeschluss
bilden
genehmigt vom Vorstand
am 20.11.2012 und vom
Aufsichtsrat am
12.12.2012
BÖRSENNOTIERUNG, ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSMODALITÄTEN

Börsenzulassung
Ja

Frankfurt am Main

Regulierter Markt


Freiverkehr


Geregelter Markt "Bourse de Luxembourg"


Stuttgart

Regulierter Markt


Freiverkehr


SIX Swiss Exchange

Wien


Amtlicher Handel


Geregelter Freiverkehr


Andere Wertpapierbörse


Termin der Zulassung
am oder um den
Begebungstag (wie oben
definiert)


Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
bis zu EUR 2.900


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